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	<title>Vermieter-Archiv - DeinBlock</title>
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	<title>Vermieter-Archiv - DeinBlock</title>
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		<title>Betriebskosten­abrechnung: Fristen, Inhalte und typische Fehler</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Max]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen, bis wann die Abrechnung beim Mieter sein muss und welche Fehler Nachzahlungen kosten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Betriebskostenabrechnung ist für viele Vermieter die aufwendigste Pflicht des Jahres. Wer Fristen versäumt oder formale Fehler macht, verliert im schlimmsten Fall seinen Anspruch auf Nachzahlung. Wir zeigen, worauf es ankommt.</p>
<h2>Die wichtigste Frist: 12 Monate</h2>
<p>Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens <strong>zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums</strong> zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Nach Ablauf der Frist sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen – Guthaben des Mieters müssen dagegen trotzdem ausgezahlt werden.</p>
<h2>Was darf umgelegt werden?</h2>
<p>Umlagefähig sind nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung genannt <strong>und</strong> im Mietvertrag vereinbart sind. Dazu zählen unter anderem:</p>
<ul>
<li>Grundsteuer, Wasser und Abwasser</li>
<li>Heizung und Warmwasser (nach Heizkostenverordnung)</li>
<li>Müllabfuhr, Straßenreinigung und Hausreinigung</li>
<li>Gartenpflege, Beleuchtung und Schornsteinreinigung</li>
<li>Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hauswart</li>
</ul>
<p>Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Bankgebühren.</p>
<h2>Pflichtangaben einer formell korrekten Abrechnung</h2>
<ul>
<li>Abrechnungszeitraum</li>
<li>Gesamtkosten je Kostenart</li>
<li>Verteilerschlüssel mit Erläuterung</li>
<li>Anteil des Mieters</li>
<li>Abzug der geleisteten Vorauszahlungen</li>
</ul>
<h2>Die häufigsten Fehler</h2>
<p>Typische Stolpersteine sind falsche Umlageschlüssel, nicht vereinbarte Kostenarten, fehlende Vorwegabzüge bei gemischt genutzten Objekten (z. B. Gewerbe im Erdgeschoss) und die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten. Mieter haben zudem das Recht, die Belege einzusehen.</p>
<h2>Tipp</h2>
<p>Mit einer professionellen Hausverwaltung werden Fristen und Formalien zuverlässig eingehalten. In allen <a href="/pakete/">DeinBlock-Paketen</a> ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung bereits enthalten.</p>
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		<title>Mieterhöhung richtig durchführen: Mietspiegel, Kappungsgrenze und Modernisierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Max]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Wege es zur Mieterhöhung gibt, welche Grenzen gelten und wie Sie das Verlangen formal korrekt stellen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Steigende Kosten für Instandhaltung, Versicherung und Verwaltung machen eine Mietanpassung oft notwendig. Das Mietrecht erlaubt Erhöhungen – aber nur in engen Grenzen und in der richtigen Form.</p>
<h2>1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete</h2>
<p>Der Vermieter kann die Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist (§ 558 BGB). Das Verlangen muss in Textform gestellt und begründet werden – etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten.</p>
<h2>2. Die Kappungsgrenze</h2>
<p>Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens <strong>20 %</strong> steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine Kappungsgrenze von <strong>15 %</strong>. Welche Gemeinden betroffen sind, legen die Landesregierungen per Verordnung fest.</p>
<h2>3. Modernisierungs­mieterhöhung</h2>
<p>Nach einer Modernisierung – etwa einer energetischen Sanierung – können jährlich <strong>8 % der Modernisierungskosten</strong> auf die Miete umgelegt werden (§ 559 BGB). Dabei gilt eine Obergrenze von 3 € pro m² innerhalb von sechs Jahren (2 € bei Mieten unter 7 € pro m²). Die Modernisierung muss vorher angekündigt werden.</p>
<h2>4. Staffel- und Indexmiete</h2>
<p>Bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungen bereits im Vertrag festgelegt, bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. In beiden Fällen sind zusätzliche Erhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.</p>
<h2>Fristen für den Mieter</h2>
<p>Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, der Erhöhung zuzustimmen. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.</p>
<p><em>Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer <a href="/fuer-vermieter/">Hausverwaltung</a>.</em></p>
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		<title>Den richtigen Mieter finden: Selbstauskunft, Bonität und Besichtigung</title>
		<link>https://dein-block.de/den-richtigen-mieter-finden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Max]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>So wählen Sie Mieter strukturiert und rechtssicher aus – von der Anzeige bis zur Schlüsselübergabe.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein zuverlässiger Mieter ist der wichtigste Faktor für eine entspannte Vermietung. Mit einem klaren Prozess reduzieren Sie das Risiko von Mietausfällen und Konflikten.</p>
<h2>Das aussagekräftige Inserat</h2>
<p>Gute Fotos, ein Grundriss, alle Kosten (Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution) und der Energieausweis gehören in jedes Inserat. Auf <a href="/inserat-einstellen/">DeinBlock</a> können Sie Ihr Objekt direkt selbst inserieren.</p>
<h2>Die Mieter­selbst­auskunft</h2>
<p>Erfragt werden dürfen Angaben, die für das Mietverhältnis relevant sind: Name, Kontaktdaten, Beruf und Arbeitgeber, Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen und Haustiere. Fragen nach Religion, Familienplanung oder Parteizugehörigkeit sind unzulässig.</p>
<h2>Bonität prüfen</h2>
<ul>
<li>Einkommensnachweise der letzten drei Monate</li>
<li>SCHUFA-Auskunft (mit Einwilligung des Mietinteressenten)</li>
<li>Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters</li>
</ul>
<p>Als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.</p>
<h2>Besichtigung und Entscheidung</h2>
<p>Führen Sie Einzel- oder Gruppenbesichtigungen mit festen Zeitfenstern durch und dokumentieren Sie Ihre Auswahlkriterien. Beachten Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden.</p>
<h2>Vertrag, Kaution, Übergabe</h2>
<p>Die Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten und darf in drei Raten gezahlt werden. Zur Übergabe gehört ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos.</p>
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		<item>
		<title>Hausverwaltung beauftragen: Worauf Vermieter achten sollten</title>
		<link>https://dein-block.de/hausverwaltung-beauftragen-worauf-achten/</link>
					<comments>https://dein-block.de/hausverwaltung-beauftragen-worauf-achten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Max]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Sep 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dein-block.de/hausverwaltung-beauftragen-worauf-achten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Leistungsumfang, Kosten, Vertragslaufzeit: Die wichtigsten Kriterien für die Wahl der richtigen Hausverwaltung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dein-block.de/hausverwaltung-beauftragen-worauf-achten/">Hausverwaltung beauftragen: Worauf Vermieter achten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dein-block.de">DeinBlock</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder Gewerbeeinheit – eine professionelle Hausverwaltung spart Zeit und schützt den Wert Ihrer Immobilie. Doch Angebote unterscheiden sich stark. Diese Punkte sollten Sie prüfen.</p>
<h2>1. Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung?</h2>
<p>Die <strong>Mietverwaltung</strong> (auch Sondereigentums- oder Zinshausverwaltung) betreut das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mietern. Die <strong>WEG-Verwaltung</strong> verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Klären Sie, welche Leistung Sie benötigen.</p>
<h2>2. Klarer Leistungsumfang</h2>
<ul>
<li>Kaufmännisch: Mietbuchhaltung, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Kontoführung</li>
<li>Technisch: Begehungen, Wartungen, Schadensmanagement, Handwerkerkoordination</li>
<li>Service: Erreichbarkeit für Mieter, Notfallnummern, Kommunikation</li>
</ul>
<h2>3. Transparente Kosten</h2>
<p>Üblich ist eine monatliche Pauschale pro Einheit, teils mit Zuschlägen für Gewerbe oder Sonderleistungen. Achten Sie darauf, welche Leistungen enthalten sind und was extra berechnet wird. Mit unserem <a href="/kalkulator/">Kalkulator</a> erhalten Sie sofort einen Richtwert.</p>
<h2>4. Qualifikation und Absicherung</h2>
<p>Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c GewO, eine Berufshaftpflichtversicherung und müssen sich regelmäßig weiterbilden. Fragen Sie danach.</p>
<h2>5. Vertrag und Übergabe</h2>
<p>Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfristen und die geregelte Übergabe aller Unterlagen. Ein guter Verwalter stellt Ihnen regelmäßige Reportings zur Verfügung.</p>
<p>Lernen Sie unsere <a href="/pakete/">Pakete Basis und All-In</a> kennen.</p>
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